
Die Interessensgemeinschaft PARTUMGOLD stellt sich vor.
Zweck der Interessensgemeinschaft ist die Bündelung und Durchsetzung der Anliegen der Kapitalanleger zur Wahrung des Kapitals der Finanzprodukte der PARTUMGOLD Deutschland GmbH. Die Interessensgemeinschaft erhebt einen Mitgliedsbeitrag von 90,- € zur Deckung der Kosten über die im IG-Zweck genannten Vorteile des Zusammenschlusses.
IG PARTUMGOLD
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Königstraße 11
01097 Dresden
Telefon: 0351 2152025-0
oder
E-Mail: hilfe@ig-partumgold.de
Interessensgemeinschaft PARTUMGOLD – Jetzt!
Ja klar! Wer uns kennt, weiß, dass wir uns auch KÜMMERN. Allerdings können wir diese Dienste nicht ganz KOSTENFREI anbieten, denn die Organisation der Interessensgemeinschaft kostet natürlich Geld.
Nun aber zum Sachverhalt: Wir haben zu Beginn der Tätigkeit der PARTUMGOLD Deutschland GmbH Presseanfragen an das Unternehmen übermittelt und eine entsprechende Reaktion erhalten. Vielleicht waren unsere Fragen schon damals zu kritisch und spekulativ in den Augen der Verantwortlichen.
Über Jahre haben wir uns vor allem die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens angeschaut und immer wieder darüber berichtet, auch immer wieder gesagt, „raus aus diesem Investment“.
Nicht weil wir es „wieder einmal besser wussten“, sondern weil für uns die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Geschäftsmodells nicht erkennbar war und keine wirkliche Aufklärung von Seiten der PARTUMGOLD Deutschland GmbH erfolgte.
Bestätigen sich die Berichte, dann wäre das eine Katastrophe für den Markt. Der Anleger weiß ja schon gar nicht mehr, worin er überhaupt noch ein Investment tätigen kann.
Ganz klar muss hier aber auch gesagt werden, dass natürlich die Unschuldsvermutung gilt, bis ein endgültiges Urteil gesprochen ist in der Sache. Das ist allerdings eine Anmerkung, die den Anlegern wenig bringt.
Nun wollen wir hier eine starke Interessensgemeinschaft bilden, denn die Konsequenzen für betroffene Anleger könnten möglicherweise einer Katastrophe gleichkommen. Wir sehen das beispielsweise bei Infinus, Lombardium usw., überall fordert irgendwann ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurück.